Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine wichtige Entwicklung im Bereich der Cybersicherheit fΓΌr die EuropΓ€ische Union. Als Nachfolgerin der ursprΓΌnglichen NIS-Richtlinie ist sie am 16.01.2023 in Kraft getreten, um auf die steigenden Bedrohungen durch Cyberangriffe zu reagieren und die Resilienz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) zu stΓ€rken. Bis zum 17. Oktober 2024 muss die NIS2-Richtlinie in allen EU-Mitgliedsstaaten ins nationale Recht ΓΌberfΓΌhrt sein. In Deutschland selbst greift bereits seit Juli 2023 das NIS2-Umsetzungs- und CybersicherheitsstΓ€rkungsgesetz (NIS-2UmsuCG), als Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums.

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Erweiterter Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich der ersten Richtlinie erheblich, indem zusΓ€tzliche Sektoren einbezogen werden, die ebenfalls als kritisch fΓΌr die Cybersicherheit angesehen werden.

Wenn bedacht wird, wie schwerwiegend die Auswirkungen von Cyberangriffen auf diese Gesellschaften sein kΓΆnnen, ist dieser Schritt lΓ€ngst ΓΌberfΓ€llig. Cyberangriffe auf KrankenhΓ€user und andere medizinische Einrichtungen kΓΆnnten fΓΌr finanzielle Verluste sorgen, oder schlimmer noch, die Versorgung von Patienten gefΓ€hrden.

Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der NIS2-Richtlinie soll sichergestellt werden, dass mehr Organisationen als zuvor strenge Sicherheitsmaßnahmen umsetzen müssen, um sich vor Cyberbedrohungen zu schützen. Einfach ausgedrückt führt das Umsetzen der NIS2-Richtlinie zu einer widerstandsfÀhigeren Infrastruktur in der gesamten EU.

Definition von wesentlichen und wichtigen Einrichtungen

Die NIS2-Richtlinie der EU unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Unternehmen, die den Richtlinien unterliegen: β€žwesentlicheβ€œ oder auch β€žbesonders wichtigeβ€œ (essential) und β€žwichtigeβ€œ (important) Organisationen.

Wesentliche / besonders wichtige Einrichtungen sind Organisationen

  • in einem Sektor mit hoher KritikalitΓ€t und
  • mehr als 250 BeschΓ€ftigten oder
  • mehr als 50 Millionen Euro Umsatz.

Wichtige Einrichtungen sind Organisationen mitΒ 

  • mehr als 50 Mitarbeitern oder
  • einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro.

Was sind Kritische Infrastrukturen?

Kritische Infrastrukturen werden vom BSI wie folgt definiert:

β€žKritische Infrastrukturen (kurz: KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung fΓΌr das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder BeeintrΓ€chtigung nachhaltig wirkende VersorgungsengpΓ€sse, erhebliche StΓΆrungen der ΓΆffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten wΓΌrden.β€œ

Zur Gruppe der wesentlichen Organisationen gehâren hauptsÀchlich KRITIS-Unternehmen, die von großer Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen sind und deren Ausfall schwerwiegende Folgen hÀtte. Die NIS2-Richtlinie nennt folgende Sektoren:

  • Energie
  • ErnΓ€hrung
  • Finanz- und Versicherungswesen
  • Gesundheit
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Siedlungsabfallentsorgung
  • Medien und Kultur
  • Staat und Verwaltung
  • Transport und Verkehr
  • Wasser

KRITIS

Strengere Sicherheitsanforderungen

Für betroffene Unternehmen und Organisationen gelten mit der NIS2-Richtlinie strengere Sicherheitsanforderungen. Zu diesen gehâren etwa Maßnahmen zur Risikobewertung, zum Verhindern von CybervorfÀllen und zur Schadensbegrenzung im Falle eines Angriffs.

Damit Schwachstellen und potenzielle Bedrohungen schnell identifiziert werden kânnen, ist das Durchführen von regelmÀßigen Risikobewertungen besonders wichtig. Je nach Ergebnis der Bewertung müssen Organisationen und Unternehmen dann geeignete Sicherheitsmaßnahmen implementieren. Im technischen Bereich umfasst das zum Beispiel Firewalls, eine verbesserte Verschlüsselung oder Intrusion-Detection-Systeme. Im organisatorischen Bereich gehâren Schulungen für Mitarbeiter oder auch das Einführen klarerer Sicherheitsrichtlinien.

Ein ebenfalls wichtiger Punkt in der NIS2-Richtlinie: Unternehmen müssen NotfallplÀne entwickeln, damit sie im Schadensfall wirklich schnell und effektiv reagieren kânnen. In diesen PlÀnen sollten Maßnahmen zur EindÀmmung des Schadens, zur Wiederherstellung der vom Cyberangriff betroffenen Systeme und auch zur Kommunikation mit den betroffenen Parteien festgehalten werden.

Meldepflichten und Berichtswesen

Die verschÀrften Meldepflichten für CybervorfÀlle sind ein weiterer wichtiger Aspekt der NIS2-Richtlinie. Unternehmen und Organisationen in den betroffenen Sektoren sind dazu verpflichtet, sÀmtliche SicherheitsvorfÀlle unverzüglich den zustÀndigen nationalen Behârden zu melden. Das heißt, dass nicht nur erfolgreiche Cyberangriffe meldepflichtig sind, sondern auch gescheiterte Versuche.

In der Richtlinie werden klare Fristen und Verfahren zur Meldung dieser VorfÀlle festgelegt. Wird ein Cyberangriff entdeckt, haben die betroffenen Sektoren 24 Stunden Zeit, diesen zu melden. Die Meldung selbst muss detaillierte Informationen über die Art des Vorfalls, die betroffenen Systeme und Daten sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung enthalten.

Die nationalen Behârden müssen die VorfÀlle analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen zu minimieren und weitere Angriffe zu verhindern. Weil die Richtlinie aber auf internationaler Ebene greift, sind die nationalen Behârden dazu verpflichtet, regelmÀßige Berichte über die Cybersicherheitslage in ihrem ZustÀndigkeitsbereich zu erstellen und an die EuropÀische Agentur für Cybersicherheit (ENISA) weiterzuleiten. Auf diese Art lÀsst sich ein umfassendes Bild zur Cybersicherheitslage in der EU erhalten, das es Behârden ermâglicht, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit zu ergreifen.

Zusammenarbeit und Informationsaustausch

Die NIS2-Richtlinie fΓΆrdert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und verschiedenen Sektoren, um die Cybersicherheit zu stΓ€rken. Wichtig ist das vor allem, weil Cyberbedrohungen oft grenzΓΌberschreitend sind und eine koordinierte Reaktion erfordern.

Ein zentrales Element der Zusammenarbeit ist die Einrichtung nationaler Computer-Sicherheitsvorfall-Teams (CSIRTs), die für die Überwachung und BekÀmpfung von CybervorfÀllen zustÀndig sind. Die einzelnen Teams arbeiten untereinander eng zusammen, um einen kontinuierlichen Austausch über Bedrohungen und Angriffe aufrechtzuerhalten und gemeinsam Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Die NIS2-Richtlinie fârdert außerdem den Informationsaustausch zwischen âffentlichen und privaten Akteuren. Unternehmen und Organisationen sind verpflichtet, sicherheitsrelevante Informationen mit den zustÀndigen Behârden und anderen betroffenen Parteien zu teilen. Durch die komplexe Zusammenarbeit aller einzelnen Parteien kânnen sÀmtliche EU-Mitgliedstaaten und auch die einzelnen Sektoren besser auf Cyberbedrohungen reagieren und die Sicherheit der IT-Systeme verbessern.

Sanktionen und Durchsetzung

Die NIS2-Richtlinie sieht auch strenge Sanktionen für Unternehmen und Organisationen vor, die die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen oder ihre Meldepflichten vernachlÀssigen. Erhebliche finanzielle Strafen und weitere Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Richtlinie ernst genommen und nicht vernachlÀssigt wird.

Für wesentliche Einrichtungen fÀllt die Geldstrafe deutlich hâher aus als für wichtige Einrichtungen. Wesentliche Einrichtungen kânnen mit Sanktionen von 2 % des Jahresumsatzes oder maximal 10 Mio. Euro behÀngt werden. Ausschlaggebend ist der hâhere Betrag. Wichtige Einrichtungen zahlen 1,4 % des Jahresumsatzes oder maximal 7 Mio. Euro Bußgeld. Auch hier ist der hâhere Betrag entscheidend.

Wichtig zu wissen: Der Entwurf des Bundesinnenministeriums sieht bislang vor, dass Leitungsorgane von Unternehmen auch mit ihrem PrivatvermΓΆgen haften. Die Obergrenze liegt hier bei 2Β % des globalen Jahresumsatzes vom Unternehmen.

Ob die NIS2-Richtlinie eingehalten wird, wird von nationalen Behârden überwacht. Dafür gibt es regelmÀßige Prüfungen und Audits. Die Behârden kânnen Bußgelder verhÀngen, die sich nach der Schwere des Verstoßes und den damit verbundenen Risiken richten. In besonders schweren FÀllen kânnen auch andere Maßnahmen, wie beispielsweise das Auferlegen von BetriebsbeschrÀnkungen oder das Entziehen von Lizenzen ergriffen werden.

Diese Sanktionen und Durchsetzungsmaßnahmen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die NIS2-Richtlinie wirksam ist und die Cybersicherheit in der EU verbessert. Es ist ihr Ziel, Unternehmen und Organisationen dazu zu bewegen, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und ihre Verantwortung für den Schutz der IT-Sicherheit zu erkennen.

Herausforderungen und Umsetzungsprobleme

Der technische und organisatorische Aufwand, der mit dem Umsetzen der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen verbunden ist, sollte nicht unterschÀtzt werden und stellt viel Unternehmen und Organisationen vor eine Reihe von Herausforderungen.

Viele Unternehmen mΓΌssen erhebliche Investitionen in ihre IT-Infrastruktur tΓ€tigen, um den neuen Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden. Der Kauf und die Implementierung neuer Sicherheitstechnologien ist nicht ausreichend, auch die Schulung der Mitarbeiter und das Ausarbeiten neuer Sicherheitsrichtlinien und -prozesse sind von entscheidender Bedeutung.

Mitarbeiter-Schulung fΓΌr die NIS2-Richtlinie der EU
Mitarbeiter müssen gemÀß der Richtlinie bzw. zu daraus umgesetzten Technologien geschult werden.

Foto von rivage auf Unsplash

Ein weiteres Problem, vor dem viele Sektoren stehen, ist der Mangel an qualifiziertem Personal. Cybersicherheit ist ein sehr spezialisiertes und umfangreiches Feld und viele Unternehmen haben Schwierigkeiten dabei, die benâtigten FachkrÀfte im Cybersecurity-Bereich a) zu finden und b) zu halten. Das Umsetzen der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für die NIS2-Richtlinie verzâgert sich damit stellenweise nicht unerheblich und beeintrÀchtigt die EffektivitÀt der Maßnahmen massiv.

Nicht zuletzt kΓΆnnen auch regulatorische und bΓΌrokratische HΓΌrden die Implementierung der NIS2-Richtlinie erschweren. Unternehmen mΓΌssen sich durch eine Vielzahl von Vorschriften und Anforderungen arbeiten, um sicherzustellen, dass sie alle rechtlichen Vorgaben erfΓΌllen.

Trotz all dieser Herausforderungen gibt es zumindest Strategien, die Unternehmen und Organisationen bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie unterstützen. Dazu gehârt die enge Zusammenarbeit mit den zustÀndigen Behârden, die Nutzung von Best Practices und Standards sowie die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der eigenen Sicherheitsmaßnahmen.

Vorteile und Nutzen der NIS2-Richtlinie

Der Hauptvorteil der NIS2-Richtlinie ist die ErhΓΆhung der Cybersicherheit und WiderstandsfΓ€higkeit gegen Cyberangriffe. Durch ihre Umsetzung wird eine insgesamt sicherere, digitale Umgebung erschaffen, von der nicht nur die betroffenen Sektoren, also Unternehmen und Organisationen profitieren, sondern auch deren Kunden.

Neben dem bereits abgesprochenen Vorteil in der Gesundheitsbranche β€œWenn KrankenhΓ€user und medizinische Einrichtungen besser gegen Cyberangriffe geschΓΌtzt sind, kΓΆnnen sie die KontinuitΓ€t der Patientenversorgung sicherstellen und potenziell lebensbedrohliche Unterbrechungen vermeiden” und der allgemein erhΓΆhten Sicherheit gibt es aber noch weitere Dinge, die fΓΌr die Richtlinie sprechen.

Unternehmen, die in moderne Sicherheitstechnologien investieren und strenge Sicherheitsstandards einhalten, kΓΆnnen sich als vertrauenswΓΌrdige Partner positionieren und dadurch einen Wettbewerbsvorteil gewinnen. Das kann auch zu einem Anstieg der Nachfrage nach SicherheitslΓΆsungen fΓΌhren und den Markt fΓΌr Cybersicherheitsprodukte und -dienstleistungen ankurbeln.

Außerdem trÀgt die NIS2-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus in der gesamten EU bei. Durch die Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen und -verfahren wird sichergestellt, dass alle Mitgliedstaaten und Sektoren ein vergleichbares Sicherheitsniveau erreichen. Diese Maßnahme erleichtert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und stÀrkt das Vertrauen in die digitalen Dienste und Infrastrukturen innerhalb der EU.

Ebenfalls nΓΌtzlich ist das ErhΓΆhen des Bewusstseins fΓΌr Cybersicherheitsrisiken. Besonders die verstΓ€rkten Anforderungen an die Meldung von SicherheitsvorfΓ€llen und die regelmÀßige Berichterstattung tragen dazu bei, das Bewusstsein fΓΌr die Bedrohungen zu schΓ€rfen und die Notwendigkeit proaktiver Sicherheitsmaßnahmen zu unterstreichen. Das fΓΌhrt zu einer Kultur der Cybersicherheit, in der alle Beteiligten – von Unternehmen ΓΌber ΓΆffentliche Einrichtungen bis hin zu Einzelpersonen – ihre Rolle und Verantwortung verstehen und ernst nehmen.

Ausblick und zukΓΌnftige Entwicklungen

Die NIS2-Richtlinie ist fΓΌr die EU ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung der Weiterentwicklung der Cybersicherheit. Aufgrund der stetigen Weiterentwicklung der digitalen Bedrohungen und Herausforderungen ist es wahrscheinlich, dass die NIS2-Richtlinie auch in Zukunft angepasst und verbessert wird, um auf aktuelle Entwicklungen und Bedrohungen angemessen reagieren zu kΓΆnnen.

Bereiche, die dabei besondere Aufmerksamkeit verdienen, sind Technologien wir das Internet der Dinge (IoT), Künstliche Intelligenz (KI) und 5G. All diese Technologien bieten zwar enorme Chancen und sind nichts ganz Neues, bringen aber immer auch enorme Sicherheitsrisiken mit sich. Die EU muss sicherstellen, dass ihre Sicherheitsrichtlinien mit den technologischen Fortschritten Schritt halten und geeignete Maßnahmen zur BewÀltigung neuer Bedrohungen entwickeln.

Die fortschreitende Professionalisierung der CyberkriminalitΓ€t ist ein weiterer wichtiger Trend. Die Menge an organisierten, cyberkriminellen Gruppen und staatlich unterstΓΌtzten Akteuren nimmt zu und die Techniken und Taktiken, die sie nutzen, um Unternehmen und Infrastrukturen anzugreifen, werden immer ausgefeilter. Auch hier muss die FΓ€higkeit zur Abwehr dieser Bedrohungen kontinuierlich verbessert werden. Sinnvoll ist es ebenfalls, eng mit internationalen Partnern zusammenzuarbeiten.

Die Rolle der EuropΓ€ischen Agentur fΓΌr Cybersicherheit (ENISA) wird in diesem Kontext zunehmend wichtiger. Allem Anschein nach wird ENISA eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der CybersicherheitsbemΓΌhungen in der EU spielen und als Plattform fΓΌr den Informationsaustausch und die Entwicklung gemeinsamer Strategien dienen.

Die zukünftigen Maßnahmen sollten die Fârderung von Forschung und Innovation in der Cybersicherheit, das Entwickeln von Schulungsprogrammen, um den Mangel an FachkrÀften zu beheben, sowie die Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie umfassen. All diese Maßnahmen in Kombination sollten die Cybersicherheit in der EU stÀrken und eine sichere digitale Zukunft schaffen.

Fazit

Die NIS2-Richtlinie ist ein großer Schritt nach vorn, um die Cybersicherheit in der EuropÀischen Union zu verbessern. Sie erweitert die Regeln auf mehr Bereiche wie Gesundheitswesen und âffentliche Verwaltung und fordert strengere Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten. Ziel ist es, die WiderstandsfÀhigkeit gegen Cyberangriffe zu erhâhen und eine sicherere digitale Umgebung zu schaffen.

Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie bringt Herausforderungen mit sich, vor allem durch hohe Kosten fΓΌr IT-Infrastruktur und Mitarbeiterschulungen und den Mangel an FachkrΓ€ften, aber es gibt Wege, diese Probleme zu lΓΆsen. Strenge Strafen bei Nichteinhaltung der Richtlinie sollen Unternehmen dazu anregen, die neuen Anforderungen ernst zu nehmen.

Trotz aller Herausforderungen bei der Implementierung, ΓΌberwiegen die Vorteile und Nutzen fΓΌr Unternehmen, Organisationen und die Gesellschaft insgesamt. Unternehmen, die hohe Sicherheitsstandards einhalten, kΓΆnnen sich als vertrauenswΓΌrdige Partner positionieren und Wettbewerbsvorteile erlangen. Die Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen innerhalb der EU fΓΆrdert die Zusammenarbeit zwischen den MitgliedslΓ€ndern und erhΓΆht das Vertrauen in digitale Dienstleistungen. Durch die stetige Anpassung der Richtlinie an neue Technologien und Bedrohungen wird gewΓ€hrleistet, dass die EU auch zukΓΌnftig optimal aufgestellt ist.

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Quellen:

https://www.gdata.de/business/nis-2-richtlinie

https://www.pwc.de/de/cyber-security/europaeische-nis-2-richtlinie-implikationen-fuer-unternehmen-und-institutionen.html

https://regina-stoiber.com/2023/10/23/eu-nis-2-richtlinie-zusammenfassung/

https://de.wikipedia.org/wiki/NIS-2-Richtlinie

https://www.bsi.bund.de/DE/Das-BSI/Auftrag/Gesetze-und-Verordnungen/NIS-Richtlinien/nis-richtlinie_node.html